Folgende Sachlage gilt weiterhin:
Der Vorstand als Einberufungsorgan muss aufgrund der aktuellen Risikolage abwägen und die Entscheidung treffen, ob aus höherrangigen Interessen oder aus Gründen des Gemeinwohls auch entgegen der Satzung die MV abzusagen ist.
Dieses Ermessen entfällt dann (wie aufgrund der aktuellen Lage in Deutschland seit Mitte März 2020) wenn behördliche Anordnungen und Verbote von Veranstaltungen greifen, die die Bundesländer erlassen haben.
Kriterien für die Abwägung können sein:
- Anzahl der teilnehmenden Mitglieder bzw. Personen
- Liegen bei den Teilnehmenden mögliche Risikofaktoren vor (z. B. Alter und Vorerkrankungen)
- Art und Lage der Räumlichkeiten
- Länge der Veranstaltung
Der Vorstand hat beschlossen die Mitgliederversammlung für 2020 nicht durchzuführen. Nach Prüfung und Abwägung der geplanten Tagesordnung für die Mitgliederversammlung, aller Hygienevorschriften und Abstandsregelungen, sind wirzu diesem Ergebnis gekommen.
Vor allem ist es zum Schutz unserer Mitglieder, denen wir keine unnötigen Risiken aussetzen wollen.
Wir wünschen euch viel Gesundheit.
Der Vorstand