Achtung !!! SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 12.11.2021
23.11.2021 21:22 | Verein

Zutritt für den Freizeitsport Nutzer / Sportvereine sind für die Einhaltung und Umsetzung der aktuellen Verordnung verantwortlich!

  • Für den Zutritt gilt die „2G- Regel“ (nur geimpfte oder genesene Personen)
  • die Personendaten aller Sportausübenden sind in einem Kontaktnachweis nach § 5 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zu erfassen
  • Außerhalb der Sportausübung ist das Abstandsgebot einzuhalten
  • Außerhalb der Sportausübung (des Spielfeldes) sind alle Sportausübenden zum Tragen einer FFP 2- Maske bzw. medizinischen Maske verpflichtet
  • Die Raumluft ist durch das Öffnen von Fenstern regelmäßig auszutauschen


Am Mellensee, 22.11.2021
F. Broshog
Bürgermeister